Für die Aufnahme in den BVC gelten folgende Kriterien:
- eine mind. zweijährige, selbständige, hauptberufliche und eigenverantwortliche Tätigkeit im Bereich Casting.
Der Zugang ist möglich für
- freiberuflich aktive Casting Directors;
- Festangestellte, vorausgesetzt, der Arbeitgeber partizipiert in keiner Weise an den Gagen der Schauspieler.
Der Zugang ist nicht möglich für
- im Castingbereich tätige Personen, die Aufgaben wahrnehmen, die einen Interessenskonflikt zur Castingtätigkeit bedeuten. Dies gilt insbesondere für die Arbeit von Schauspielagenten und Produzenten;
- Personen, die – in jeglicher Form – an den Gagen der Schauspieler partizipieren.
Genaueres regelt die Satzung.